Tholey

Historischer Rückblick (Ende 18. und Anfang 19. Jahrhundert) 

In dem Grenzregulierungsvertrag vom 15.11.1786 tauschte das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken Gebiete südlich der Lauter mit Frankreich. Tholey wurde nun zweibrückisch. Berthold Scholl berichtet, dass mit dem Regierungswechsel auch Zweibrücker Beamte nach Tholey kamen, z. T. auch Protestanten. Diese forderten auch eine Kirche und Schule. Allerdings finden wir den reformierten Friedrich Carl Besse aus Zweibrücken nicht in dem "Verzeichnis der in der Stadt und Oberamt Tholey würklich befindlichen protestantischen Familien und Seelen" aus dem Jahre 1786, das 100 protestantische Seelen davon 43 reformierte und 57 lutherische belegt (Engel S. 155).  Friedrich Carl wird auch nicht zum herzoglich Zweibrückischen Hofpersonal gehörend erwähnt ist (vgl. Stuck, Hofpersonal).

Zum Zweibrücker Forstpersonal in Tholey gehört im Jahre 1791 der Oberförster Groschel, Förster Brixemer, Spießförster Risch (Engel S. 62). Im alphabetischen Namenverzeichnis bis 1795 (Engel S. 183) ist Friedrich Carl und die vorerwähnten Forstleute (außer Carl und Georg Risch ohne Berufsangabe) nicht aufgeführt. Somit dürften zumindest ein Teil der Försterstellen vakant gewesen sein, weil möglicherweise insbesondere die aus Zweibrücken zugewanderten herzoglichen Bediensteten während der Revolutionswirren den Ort verlassen haben. Die Übernahme von Friedrich Carl Besse als Förster in Tholey ist vermutlich in der Zeit von 1796 bis 1799 erfolgt. Kurt Stuck, Ludwigshafen, hat mir mitgeteilt, dass er sich vorstellen könne, dass Friedrich Carl Besse erst nach 1793 als Förster in Tholey angestellt wurde. Im Revolutionsjahr 1789 ist Friedrich Carl 19 Jahre alt und hat seine Schulzeit am Zweibrücker Gymnasium wohl beendet. Da sein Vater schon 1781 stirbt, reicht die Witwen- und Waisenrente der Familie kaum, um ein Studium z. B. in Basel zu finanzieren. Vermutlich wird die Familie von dem Großvater Ludwig Christoph Dippel unterstützt. Ludwig Christoph Dippel ist 1792 Landrentmeister (vgl. Ammerich S. 220). Die Rentkammer, die höchste Finanzbehörde, war insbesondere für das Kassen- und Rechnungswesen zuständig. Dazu gehörte auch das Oberforstamt, das für die Wahrung der fürstlichen Gerechtsame im Forst- und Jagdwesen zuständig war. Diese einflussreiche Position in der Zweibrücker Regierung dürfte bei der Besetzung der Försterstellen in Tholey und Annweiler durch Söhne der Familie Besse eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben. Auch war in weiten Gebietsteilen zu keiner Zeit der französischen militärischen Besetzung an eine geregelte Regierung der Länder des linken Rheinufers zu denken. Es bestand eine Chaos insbesondere in allen Zweigen der Verwaltung und auch Rechtspflege (vgl. auch Weiler S. 69f). In diesen Wirren könnte der Einfluss der Zweibrücker Regierung, der erst endet, als am 23. Januar 1798 das Herzogtum Zweibrücken in das Departement Donnersberg (Mont Tonnerre) mit Sitz in Mainz eingegliedert wird, durchaus noch zur Besetzung der Försterstelle in Tholey geführt haben. Als einer der letzten Amtshandlungen der Regierung des Zweyten Bezirks unter von Fürstenwärter und von Besnard wird der frühere Sekretär des Fürstlichen Kabinetts Philipp Friedrich Besse zu Beginn des Folgemonats bei der Geistlichen Kirchenverwaltung angestellt. Vielleicht erfolgt zu diesem Zeitpunkt auch die Besetzung der Försterstellen in Annweiler und Tholey durch Söhne der Familie Besse ebenfalls als eine der letzten Maßnahmen der Zweibrücker Regierung.

Zwar marschieren schon Ende des Jahres 1792 französische Revolutionsheere in das Schaumburger Land. Aber erst 1794 wurde Tholey als Oberamtsstadt und mit ihr das gesamte Gebiet des damals pfalz-zweibrückischen Oberamtes Schaumberg rechtswirksam in das Departement de la Moselle mit der Hauptstadt Metz und zu dem diesem unterstehenden (Polizei-)Arrondissement Thionville sowie zur dem neugebildeten Kanton Tholey (Engel S. 192). 

Die bisher herzogliche Forstverwaltung wurde in den Jahren 1793 bis 1800 nach französischem Muster umgewandelt (vgl. Keiper S. 50). Für den äußeren Dienst war das soweit gutgeschulte frühere herrschaftliche Forstpersonal beibehalten worden, später aber unter Napoleon kamen zahlreiche verabschiedete französische Offiziere und Unteroffiziere ohne jegliche Vorkenntnisse herein, was dem Wald und auch dem Ansehen der pfälzischen Forstleute nur zum Schaden gereichte (vgl. Keiper S. 60)

Beide Förster Friedrich Carl Besse und Conrad Bourguignon tragen im Jahre 1799 die Berufsbezeichnung forestier garde national, wobei die Bezeichnung forestier mit Förster und Garde-général  mit Revierförster übersetzt wird (vgl. Keiper S. 67). Friedrich Carl wird auf seinem Sterbeakt im Jahre 1804 als forestier garde etabli pour la Conservation des bois nationaux = Revierförster eingesetzt zur Erhaltung der nationalen Wälder bezeichnet. Es gab sog. Forstkonservationen (Oberforstmeisterämter) (vgl. Keiper S. 64). Friedrich Carl und seine Familie muss mit einem Anfangsgehalt von nur 150 Franken auskommen, das bis 600 Franken aufsteigen kann. Damit gehört er als Förster allerdings zu dem am schlechtesten bezahlten Forstpersonal (vgl. Keiper S. 72).

Im zweiten Friedensvertrag des Wiener Kongresses am 20.11.1815 kam das Oberamt Schaumburg mit dem linken Rheinland an Preußen. 

©  Besse (17.2.2001)