Zweibrücken

Historischer Rückblick (1750 bis 1800)

Die Hornbacher Stadtschultheißenfamilie Besse schickt ihre Söhne auf das Zweibrücker Gymnasium (vgl. Vogelgesang S. 81, 139, 149). Im Jahre 1759 schließlich wird das Amt des Stadtschultheißen nicht an einen Sohn der Familie vererbt, sondern an Friedr. Heinr. Rothenbühler abgegeben, da die Söhne ihre Schulausbildung oder ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben. Im folgenden Jahrzehnt aber finden Otto Friedrichs Söhne eine Anstellung im Verwaltungsapparat des Zweibrücker Herzogtums. Sie wirken somit an der Gestaltung des absolutistischen Staates vor der französischen Revolution mit und nehmen an der Entstehung eines Beamtentums bürgerlicher Herkunft teil, im Gegensatz zu der bis dahin gängigen Zusammensetzung aus der feudal-adeligen Oberschicht.

Die Familie Besse verlegt ihren Wohnsitz in die Residenzstadt Zweibrücken, die in der Zeit der Regierung Christians IV. (1740-1775), einem Förderer der bildenden Künste, Theater und der Musik, zu einer Stätte des französischen Kultureinflusses wird. Sein Nachfolger Karl II (1775-1795) floh im Februar 1793 vor der franz. Armee nach Mannheim, wo er als Fürst ohne Land 1795 verstarb. Seit 1797 war das Fürstentum samt dem linksrheinischen Teil ununterbrochen in franz. Händen. 1801 kommt die offizielle Abtretung an Frankreich. Von einer geordneten Tätigkeit der Beamten konnte seit 1793 keine Rede sein (vgl. Ammerich S. 14).

 Am 10. Februar 1793 besetzen rund 1500 französische Soldaten die alte Herzogstadt Zweibrücken. Gadet, der Kommissar der Republik, hob die bis dahin gültige Verfassung der Stadt auf. Die Wahl eines "Maire" fand am 28. Februar und die Wahl der "Municipalité" am 7. März 1793 statt. Am 6. April 1793 wandte sich Herzog Karl II. August von Mannheim aus an die Bewohner des Herzogtums: "die Pfalz-Zweibrücker Erblande seien durch die siegreichen Waffen von der Überlast des über sie verhängten Einfalls der französischen Kriegsvölker entledigt, die durch feindliche Übermacht aufgedungenen Neuerungen sind wieder abgeschafft und Unsere Regierung in aller Maß und Form wieder hergestellt." Am 13. April 1793 nahm die Regierung mit von Fürstenwärther, Colson und anderen Beamten in Zweibrücken ihre Arbeit wieder auf, obgleich noch immer französische Truppen im Lande waren. Ihr Ziel, das Herzogtum Zweibrücken aufzulösen, hatten die Revolutionäre nicht erreicht. Am 28. Juli 1793 brannte das Karlsbergschloß lichterloh. Als die Franzosen im Dezember 1793 in Zweibrücken einrückten, sollen sie Plünderungen untersagt haben. Dem ungeachtet plünderten diese braven Waffenbrüder die Häuser ohne Ansehen der Personen. Für das Herzogtum gilt, dass auch hier eine effektive und geordnete Verwaltung nach dem Chaos der Anfänge als rettend empfunden wurde. Am 1. April 1795 starb im Alter von 49 Jahren Herzog Karl II. August. Am 23. Januar 1798 wurde die Departementsgründung "Donnersberg - Mont Tonnerre" mit Sitz in Mainz angeordnet. Das Herzogtum war endgültig aufgelöst. Mit dem Friedensvertrag von Lunéville am 9. Febuar 1801 wurde das ganze linksrheinische Gebiet an Frankreich abgetreten (Weber S. 81ff). Die Zweibrücker Beamtenschaft musste sich ein neues Betätigungsfeld suchen. So fand der ehemalige Regierungssekretär Philipp Friedrich Besse ab 1.2.1798 bis zu seinem Tod im Jahre 1818 eine neue Anstellung als Sekretär der Geistlichen Kirchenverwaltung Zweibrücken. Ob und ggf. wann er in der Zeit zwischen 1793 und 1798 seinem Sohn Heinrich Ludwig eine Anstellung als Förster in Annweiler und seinem Patenkind Friedrich Carl eine Stelle als Förster in Tholey verschaffen konnte, muss noch eingehend geprüft werden.

Im Regierungsapparat des 18. Jahrhunderts war das Kabinettskollegium die oberste, die gesamte Verwaltungstätigkeit anleitende Stelle. Die wichtigste Aufgabe der Kammerräte war die Revision der Abrechnungen der Amtleute und Keller, verbunden mit der persönlichen Kontrolle der Kellereien (vgl. Ammerich S. 94). In diesem Gremium war Kammerrat Ludwig Christoph Dippel bis 1792 vertreten. Die Familie Besse ist durch mehrere Heiraten mit der Beamtenfamilie Dippel verbunden. Damals heiratet man unter Kollegen. Die Heirat darf einerseits als Mittel des sozialen Aufstiegs, andererseits als Festigung der erworbenen sozialen Stellung angesehen werden (vgl. Ammerich S. 122).

Von der Familie Besse ist Philipp Friedrich als Kabinettssekretär angestellt. Die Sekretäre dürfen als „Bindeglied“ zwischen den Räten und den nachgeordneten Beamten bezeichnet werden. Sie führten Sitzungsprotokolle und nahmen die Konzepte der Schreiben auf. In der Registratur wurden die Akten abgelegt u.a.

Ludwig Christoph Dippel war zudem Landrentmeister (vgl. Ammerich S. 220). Die Rentkammer, die höchste Finanzbehörde, war insbesondere für das Kassen- und Rechnungswesen zuständig. Dazu gehörte auch das Oberforstamt, das für die Wahrung der fürstlichen Gerechtsame im Forst- und Jagdwesen zuständig war. Dies dürfte bei der Besetzung der Försterstellen in Tholey und Annweiler durch Söhne der Familie Besse eine Rolle gespielt haben. Unter der obersten Sphäre gab es eine Reihe von zentralen Fachbehörden (Ammerich S. 107). Heinrich Philipp Besse ist als Spitalschaffner, d. h. Krankenhausverwalter tätig. Er beerbt gewissermaßen seinen Schwiegervater Joh. Heinrich Dippel, als dieser am 23. März 1770 stirbt, denn seine Annahme als Spitalschaffner trägt das gleiche Datum.

Die Besoldung der Beamten verbesserte sich weiterhin, weil die Naturalleistungen durch Barzahlungen ersetzt werden. Zu französischer Zeit musste die Zahlung des Gehaltes oftmals angemahnt werden, wie die Beschäftigung von Philipp Friedrich bei der Geistlichen Güterverwaltung ab 1798 zeigt. Dieser hatte mehrmals, so auch im Jahr 1811, die Entlohnung in Höhe von 1 Louis d'Or eingefordert.

Schon im Jahre 1749 wurde in Zweibrücken ein Witwen- und Waisenkasse gegründet, aus der Dorothea Juliana Besse seit dem Tod ihres Mannes von 1781 an Leistungen erhält. Die Unterstützung entfiel mit dem Tage, an dem das jüngste empfangsberechtigte Kind einer Beamtenfamilie das 18. Lebensjahr vollendet. Die Witwen und Waisen der 2. Klasse erhielten jährlich 64 Gulden, wovon 40 bar ausgezahlt wurden, der Rest in Naturalien (Korn und Gerste) abgegolten wurden (Ammerich S. 113 -  KSchA Zweibrücken IV, Nr. 3270). Die jüngste Tochter Maria Philippine vollendet am 7.6.1800 das 18. Lebensjahr. Danach muss sich Dorothea an einen ihrer Söhne halten. Dies ist offensichtlich der jüngste Sohn, Ludwig Wilhelm, der als Kreiskassierer  in Passau vermutlich in den Bayerischen Diensten übernommen wird. Dorothea stirb im Jahre 1828 in Passau.

Die Beamtenfamilien Besse und Dippel sind auch im Verzeichnis der höheren Beamten von Zweibrücken aus dem Jahre 1784 aufgeführt. Am 21. August 1784 starb auf dem Karlsberg der 8-jährige Karl August Friedrich, das einzige Kind Herzogs Karl II von Zweibrücken. Auf dem Zinnsarg war eine lateinische Inschrift angebracht, von der Abschriften den höheren Beamten zugeschickt wurden. Die Beamten sind nach Orten zusammengestellt, so dass sich aus den Nummern die Gegend in Zweibrücken rekonstruieren lässt, in dem die Beamten wohnten. Von der Beamtenfamilie Besse/Dippel sind erwähnt:

Nr. 32. Besse, Secret., Nr. 33. Dippel, Forstrat, Nr. 80. Dippel, Commissarius (vgl. Verzeichnis S. 23). 

Die Familien von Sekretär Philipp Friedrich Besse und Forstrat Karl Friedrich Dippel wohnen also nebeneinander in der gleichen Straße in Zweibrücken (Nr. 32 und 33).

©  Besse (07.08.2001 )