Stadtschultheiß Isaac Besse

Isaac (*1652, 16.10.1725), Sohn des Notars Henri Besse aus Sainte-Croix im Schweizer Kanton Waadt (Canton Vaud) wandert vermutlich zwischen 1682 und 1684 aus dem Waadtland (damals Bernerland) nach Hornbach bei Zweibrücken (Pfalz) aus. Von Ste-Croix bis Hornbach musste er mehr als 370 km auf direktem Wege über Belfort und durch das Elsaß zurücklegen. Das Datum der Einwanderung lässt sich nicht exakt bestimmen. Während die Pfälzer Einwandererkartei einerseits "1684: Hornbach /Zweibrücken", andererseits aber seine Eheschließung mit "1682 oder 1684" angibt, erwähnt der Hornbacher Pfarrer Neubauer "Isaac Besse aus St. Kroy (Bern), 1684 in Hornbach" (vgl. Neubauer S. 15). Somit ist eher von einer Einwanderung im Jahre 1684 auszugehen.

Dass die Hochzeit 1684 stattfand, wird auch im Extract aus dem Kirchenbuch zu Hornbach (Beilage lit. C) vom 29. April 1751 bestätigt, in dem seine Hochzeit, die Taufe seiner 1. Tochter Maria Susanne und sein Tod wie folgt festgehalten ist: "Weiland Hr. Isaac Beße ist in die ehe getretten zu Hornbach den 26th octobr. 1684 und 1687 findet sicho schon im Kirchenbuch, daß er als Stadtschultheiß den 21. Feb. ein kind taufen laßen. Er ist aber als Stadtschultheiß und eltester in diesen bedienungen gestorben den 16th octobr. 1725."

In der Rekonstruktion des Kirchenbuches der reformierten Pfarrei von Hornbach von 1645 bis 1719 ist unter Kirchenbuch-Nr. 1644 "Isaac Beßé, Stadtschultheiß, S. v. Henrich B., Notar aus St. Kroy, Berner Gebiet" verheiratet mit "Scheel, Anna Maria, T.v. Nicol. Christian Sch." aufgeführt (vgl. Ref. Ho S. 99). Aus der Ehe mit Anna Maria Scheel (als Anne "Barbara" bezeichnet, erscheint sie 1734 im Hause des Schultheißen Otto Friederich als Patin) sind folgende Kinder hervorgegangen: 

1.

Maria Susanne (*21.2.1687- KB.-Nr. 303/304, 1689 in Hornbach),

2.

Anna Catherina (*Ende 1688 in Hornbach) verheiratet um 1708/09 in Hornbach mit Johann Balthasar Wild (KB.-Nr. 1757),

3.

Veronica Elisabeth (*April 1690 in Hornbach, Okt. 1719 (nach dem 10.10.- scheinbar im Kindbett nach der Geburt des Sohnes Isaac Reinhard) verheiratet um 1715 mit dem Hornbacher Chirurgen, Wundarztes und Barbiers Johann Martin Cyriacus (Kind: Catharinae Elisabetha Cyriacin verheiratet mit Paul Laval[le] aus Zweibrücken - Ho Kontr.Pro Nr. 385 S. 41), 

4.

Otto Friedrich (*20.6.1692 in Hornbach) verheiratet um 1716 in Hornbach mit Anna Dorothea Weber, 

5.

Friedrich Ludwig (*Juli 1694 in Hornbach),

6.

Catharina Margarethe (*Mitte 1696 in Hornbach), 

7.

Maria Dorothea (*um 1701 in Hornbach), 

8.

Henrich Bartholomäus (*um 1703) (Rekon.Ho S. 6, ACV P Campiche 131 und ergänzt aufgrund freundl. Hinweises von Frau Waltraud Pallasch, Zweibrücker AG für Familienforschung).

 

Sohn Otto Friedrich beerbt Isaac als Stadtschultheiß in Hornbach von 1725 bis 1759.

Sohn Friedrich Ludwig (*1694) kehrt wieder in die Schweiz zurück, denn er wird von Campiche wie folgt erwähnt: Fréderic Louis Besse (Sohn von Isaac Besse und Maria Scheel, *1696) wurde als Einwohner von Genf 1723 angenommen, 14.9.1753 in Genf, verheiratet am 23.1.1723 in Genf mit Jeanne Franc[oise], Tochter des Verstorbenen Jean Maistre, geb. am 28.1.1771 in Genf. Sie haben folgende Kinder: 

1.

Philipp (*18.10.1723, am 23. des selben Monats), 

2.

Madelaine, Zwilling des Vorgenannten (*18.10.1723), 

3.

Jeanne Louise (*25.4.1725 in Genf),

4.

Jeanne Marguerite (20.9.1727 in Genf), 

5.

Jeanne Françoise (*8.11.1728 in Genf, †am 7.7.1793 in der gleichen Stadt), verheiratet am 1.6.1765 in Genf mit Timothée, Sohn des verstorbenen Isaac Gonthier, 

6.

Joseph (*29.1.1730 in Genf),

7.

Jeanne Henriette (*16.2.1738) (vgl. P. Campiche 131).

Sohn Henrich Bartholomäus (*um 1703), von Campiche als Henri Barthelemy (*1703) bezeichnet, soll Hauptmann in Holland (Capitaine en Hollande) und Pate (parrain) vermutlich am 1.4.1744 bei Heinrich Philipp in Hornbach gewesen sein (vgl. Campiche 131). In der nachfolgend genannten deutschen Quelle wird bestätigt, dass Bartholomäus als Kadett in Mastrich ist und seinen Anteil einer Erbschaft erhalten hat. Der Hinweis auf eine "importierte Erbschaft" könnte bedeuten, dass es sich um eine Erbschaft aus der Schweiz handelt, die nach dem Tod des Notars Henri Besse in Ste-Croix nach Hornbach eingeführt wurde. Henri verstarb zwar schon 1699, aber die Auszahlung des Erbes könnte sich verzögert haben. Die Erwähnung lautet wie folgt: "Zufolge der auf den Revisor Wernher'schen unter Bericht erteilten gn. Resolution sub. lit. F. wurde von Hn. Stadtschultheiss [Otto Friedrich] Behse zu Hornbach von der seinem in Mastrich als Cadett gestandenen Bruder Barthol. BEHSE zugeschickten und 414 fl importierten Erbschaft der zehnte Pf. erheben mit 41 fl 6 Btz. [Otto Friedrich] Behse zu Hornbach von der seinem in Mastrich als Cadett gestandenen Bruder Barthol. BEHSE zugeschickten und 414 fl importierten Erbschaft der zehnte Pf. erheben mit 41 fl 6 Btz." (vgl. ZLSR 1756/282/283). Zu gleichen Zeit wird Ferdinand Besse (*1656 in Ste-Croix), Bruder von Isaac Besse, als Capitaine in Holland erwähnt, der 1738 noch gelebt haben soll und 1746 verstorben sein soll (vgl. Campiche 131).

Isaac ist drittes von acht Kindern des Notars Henri Besse (*1624) aus Ste-Croix und gehört dem reformierten Glauben an. Seine Familie bleibt im Waadtland, das zu damaliger Zeit als Zufluchtsort der französischen Hugenotten gilt (vgl. Ducommun/Quadroni 1991. Die Waadt gehört seit 1535 nicht mehr zum französischen Herzogtum Savoyen sondern zum Bernerland. Die Familie bringt im 18. Jahrhundert sogar mit Louis Samuel Fréderic einen Priester (Pasteur) und späteren Kirchenminister hervorbringt.

"Isaac BEßGE, BEßE, BESSÉ" wird als Schweizer Einwanderer im Westrich der Jahre 1650 - 1750 genannt (vgl. Schweizer Einwanderer S. 64). Isaac verlässt die Schweiz wohl in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen. Denn sowohl für das siebte Kind eines Bauern, als auch für den ältesten Sohn eines bourgeoisen Notars ist zur damaligen Zeit kein Platz in dem Schweizer Ort, insbesondere wenn sie den vom Vater erlernten Beruf ausüben. Nach dem 30-jährigen Krieg leidet die Schweiz nämlich an Überbevölkerung und Überproduktion, während sie zu Zeiten des Krieges gerade die Überbestände an Weizen nach Deutschland ausführen konnte. Die Zweibrücker Herzöge hatten schon unmittelbar nach dem 30-jährigen Krieg Tiroler und Schweizer Einwanderer in das entleerte Land (Westrich) zur Besiedelung gerufen. 

Die Einwanderung von Isaac Besse zwischen 1682 bis 1684 fällt in die Zeit der Reunion (1680 - 1697), als Pfalz-Zweibrücken in den zentralistischen französischen Staatsapparat eingegliedert wird. Die Grundlage für die "Reunionen" gehen auf das Jahr 1552 zurück, als die drei Reichstädte Metz, Toul und Verdun als Ersatz für gewährte Hilfe ausgeliehen wurden. Bereits unter Kardinal Richelieu wird versucht, diese Lehne wieder in französischen Besitz zu bringen, d.h. mit diesen Bistümern wiederzuvereinen (reunieren). Auch Ludwig XIV. versucht das Herzogtum Zweibrücken ab 1680 wieder unter die Herrschaft Frankreichs zu bringen. Am 17.9.1679 wurde Homburg besetzt und zur starken Festung ausgebaut. Die französische Kontrolle über das Land war rücksichtlos. In der Saarprovinz (Province de la Saare) wurde in Zweibrücken ein Bailli (Amtmann) als Verwaltungs- und Justizbeamter eingerichtet. Die einheimischen Schultheißengerichte bildeten die unterste Instanz der Rechtspflege, welchen die von einem Prévôt geleiteten Baillage übergeordnet wurden. Das Berufungsgericht war der Siège présidial in Saarlouis. Als weitere Regierungsmaßnahmen wurden der julianische Kalender abgeschafft und der gregorianische eingeführt, der ab 1686 nur noch verwendet wird. Das französische Geld (livres und sol) war übliches Zahlungmittel neben dem deutschen, welches abgewertet wurde. Zusätzlich französische Steuern mussten abgeführt werden. Eigene Schulen entstanden, in denen Unterricht in der kath. Religion und der französischen Sprache erteilt wurde. Im Herzogtum ließen sich verstärkt Katholiken aus Frankreich (Pikardie) nieder. Kath. Pfarreien wurden gegründet. Die Reformierten mussten höhere Steuern bezahlen, als die Katholiken. Die Quartier- und Verpflegungsgelder des Militärs mussten getragen werden (vgl. Pöhlmann 1958). 

Zur Zeit der Reunion mussten Prozesse nach den in Frankreich üblichen Formalitäten und in französischer Sprache geführt werden (vgl. Rose S. 27f). Die Uniformitätsbestrebungen der Franzosen gingen sogar so weit, dass die Ratsprotokolle der Stadt Annweiler in den Jahren 1686 bis 1689 in Französisch geführt wurden (vgl. Kinzinger S. 218). Auch Isaac Besse soll - aufgrund seiner französischen Muttersprache - im Jahre 1688, also im zweiten Jahr seiner Schultheißtätigkeit, seine Berichte in französischer Sprache angefertigt haben (Zwb. Kammer-Re. S. 6r). Vermutlich ist ihm vor seiner Einwanderung von den Franzosen das Amt des Stadtschultheißen zu Hornbach in Aussicht gestellt worden, denn verstärkt werden den deutschen Verwaltungen Franzosen beigestellt. In den stürmischen Reunionszeiten sollen sich auch viele Anhänger der Franzosen als Schultheiße eingenistet haben (vgl. Drumm, Schultheiß S. 14). So rekrutierte sich in Zweibrücken der Personalbestand der Behörden aus einigen französischen und in der Mehrzahl aus deutschen Beamten. Gewöhnlich führten Franzosen bei den Verhandlungen den Vorsitz (vgl. Kinzinger S. 217). 

Erwähnungen: 1686: im Ausschuss zu Hornbach (Hornb. St.P. 1688/Fol.14/1); 1687: Ein Isaac Besse, Schultheiß zu Hornbach, zahlt 3 fl. 12 Btz. 15 Pfg. Ungeld zur Hälfte (Zwb. Kellerei-Re. S. 163); 1688: Ausschuss des Amtes Zweibrücken. Schreibt seine Berichte in französicher Sprache (Zwb. Kammer-Re. S. 6r); 1694: Item dem Ausschuß Besse an propia wegen zahlter Pension 1 fl. (A R 21); 10.10.1719: Pate in Hornbach als Schultheiß zu Hornbach (Ref. Ho). In der Kopfsteuerliste des Oberamtes Zweibrücken des Jahres 1696 wird Isaak Beße als Schultheiß und Wirt mit 2 Knechten und 1 Magd in der Stadt Hornbach erwähnt (vgl. Schöndorf S. 4). Die in der Liste der Kopfsteuer angeführte Steuersumme liegt bei 6 Livres. Nach welchen Kriterien die Steuerschuld festgelegt wurde, ist nicht ohne Weiteres zu erkennen. Sie lag zwischen 10 Sols und 30 Livres. Vermögen und Einkommen scheinen den Ausschlag gegeben zu haben, sicher nicht die Anzahl der Familienangehörigen. Auffallenderweise wurden die reformierten Pfarrer am höchsten besteuert (7 Pfarrer zwischen 15 und 30 Livres), während die beiden katholischen Pfarrer steuerfrei blieben (vgl. Schöndorf S. 29).

Beruflicher Werdegang: In der Unterthanen-Liste des Jahre 1704 des Oberamtes Zweibrücken ist Isaac Besse mit dem Gewerbe "Schultheiß, fuhrmann und würth" angegeben, der "4 Pferde und 2 Kühe" besitzt (vgl. Kitzinger, Unterthanen S. 15).

Schultheiß leitet sich von mhd. schultheize her. Es handelt sich dabei um einen alten Amtstitel (zu Schuld und heißen), vermutlich mit der Ausgangsbedeutung 'der die Schuld (Leistung) anordnet, der die Pflichten festsetzt' (vgl. Kluge S.744). Als Schultheiß ist Isaac Inhaber der Niedergerichtsbarkeit (Jurist) und Vollstreckungsbeamter, hatte polizeiliche Befugnisse und war für Beurkundungen, den Abschluss von Verträgen und Erbschaftsangelegenheiten u.a. zuständig (Pfeifer 1913). Der Schultheiß überwacht die Einhaltung der Dorf- und Polizeiordnungen, führt die landesherrlichen Befehle durch und erhebt außerordentliche Steuern (vgl. Kinzinger, Integration S. 81). 

Die Schultheißen bezogen kein festgelegtes Gehalt aus der Staatskasse, mit dem sie ihren Lebensunterhalt hätten vollständig bestreiten können. Sie erhielten  Straf- und Stempelgelder und hatten Einkünfte aus der Anfertigung von Schriftstücken u. ä. Das Amt des Schultheißen allein ernährte aber seinen Mann nicht, so dass Isaac noch als Wirt und Fuhrmann nebenberuflich tätig ist. Als Schultheiß steht ihm in Ausübung seiner Funktion als Verwaltungsbeamter die Unteraufsicht über Gastwirte zu. Dies hindert Isaac Besse nicht, selbst als Wirt in Hornbach tätig zu sein, denn diese Tätigkeit konnte von seinem Weib und den Kindern bei seiner häufigen Abwesenheit besorgt werden. Ab 1776 ist es den Schultheißen und Förstern verboten, als Gastwirt tätig zu sein (vgl. Rose S. 150ff).

Daneben arbeitet Isaac als Fuhrmann, denn als Schultheiß hat er die Aufsicht über die Verteilung des Bauholzes an die Gemeindebürger aus den herzoglichen Waldungen. Dabei lag es nahe, das Hollandholz selbst zu transportieren oder diese Arbeit von seinen beiden Knechten durchführen zu lassen. 

Die Schultheißen genossen aber als Bedienstete des Herzogs auch wirtschaftliche Vorteile, denn sie wurden bei den hoheitlichen Abgaben begünstigt. Hier ist in erster Linie die Steuerfreiheit zu nennen (vgl. Drumm, Schultheiß S. 13f), welche durch "General Verordnung vom 29. September 1703" für Schultheiße auf die Hälfte der außergewöhnlichen Steuern vereinheitlicht wurden (vgl. Rose S. 155). Für Schultheiß Isaac Besse gilt bereits im Jahre 1687 der halbe Steuersatz: "zahlt 3 fl. 12 Btz. 15 Pfg. Ungeld zur Hälfte" (Zwb. Kellerei-Re. S. 163). Die Familie Besse versieht das Amt des Schultheißen insgesamt von 1687 bis 1756 (vgl. Drumm, Hornbach S. 35).

Interessante Einblicke zum Jahr 1688 gewähren die Hornbacher Bürgermeisterei-Rechnungen 1688. In diesen Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt Hornbach wird Schultheiß Isaac Besse mehrfach erwähnt. Auf der ersten Seite unterzeichnet er die vom Bürgermeistergesellen gefertigte Rechnung am 8ten Marty 1689 handschriftlich mit dem Zusatz „gerichters Schultheiß“. Bereits seit dem Jahre 1686 hat er die Stube auf dem Rathaus, welche von der Stadt für die Dauer von maximal 3 Jahren versteigert wird, für 3 Gulden (= Livres) von der Stadt erhalten und betreibt dort eine Gastherberge. Isaac Besse erhält als Schultheiß seine Besoldung von verschiedenen Stellen. Vom „Heimbergeramt“ erhält Isaac als Amtsbesoldung 6 Batzen und 7 Pfennig. Hinzu kommen von der Stadt insgesamt 13 Batzen und 8 Pfennig als Ungeld, also für Auslagen, die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstanden sind. Da Schultheiß Besse „verschiedener Sachen halben“ in Zweibrücken war, zahlt die Stadt ihm für den Ritt dorthin 12 Batzen und 12 Pfennig. Im Rahmen der "Abhörung" der Bürgermeisterei-Rechnung vergütet ihm die Stadt zudem als "Beiwesender" 10 Batzen Entschädigung. Dem Schultheiß und dem Gericht werden insgesamt 1 Gulden für verschiedene Besichtigungen bei Feuer, Wasser und sonstiger "Notdurft" und 1 Gulden für die Besichtigung des ordnungsgemäßen Zustandes der Zäune gezahlt. Für die Abhaltung des „Heimthumb“ erhalten Schultheiß und Gericht zusammen 1 Gulden und 5 Batzen anteilig (siehe Besse/Besse/Gölzer, Bürgermeisterei-Rechnungen und Einwohnerlisten der Stadt Hornbach von 1663 bis 1700).

Die zwischen den Jahren 1688 und 1698 eingetretenen Veränderungen verdeutlichen die Hornbacher Bürgermeisterei-Rechnungen 1698. Bereits 10 Jahre später zeichnen diese Rechnungen ein anderes Bild von Schultheiß Isaac Besse, der zu diesem Zeitpunkt eine deutlich hervorgehobene Stellung am Ort einnimmt. In diesem Jahr wird Schultheiß Besse als Bürger der Stadt Hornbach aufgenommen und legt seinen Bürgereid ab. Hierfür zahlt er 3 Gulden Einzugsgeld, wobei diese Gebühr herabgesetzt wurde, um die Bürgerschaft der Stadt zu vermehren. Ein Jahr später wird das Inzugsgeld wieder auf das doppelte erhöht. Im Nebenamt ist Isaac noch als Fuhrmann tätig, denn er ersteigert von der Stadt das Wegerecht, d. h. das Recht beladene Fuhren durchzuführen, wofür er 3 Batzen und 13 Pfennig der Stadt zahlen muss (vgl. auch Keller S. 93f). Im Jahre 1697 hat Isaac ein neues Haus in der Vorstadt gebaut: er zieht zwei Hofstätten zusammen, für die 6 Batzen und 4 Pfennig Bodenzins der Stadt gegenüber zu bezahlen sind. Für eine "bruchige", nasse Wiese, die er für 10 Jahre ersteigert, bezahlt er 16 Batzen und 4 Pfennig jährlich, muss aber Gräben auswerfen, um die Wiese wieder trocken zu legen und sie in gutem Stand zum Pachtende zurück zu geben. Seine Dienstbesoldung liegt 1698 und 1699 weiterhin bei 6 Batzen und 12 Pfennig, gezahlt von „Heimbergeramt“.  Im Rahmen der Abhörung der Bürgermeisterei-Rechnung erhält er zudem als "Beiwesender" 10 Batzen in beiden Jahren. Als Ungeld erstattet die Stadt 13 Batzen und 8 Pfennig. Dem Schultheiß und den Gerichtszugeordneten werden zusammen 2 Gulden für verschiedene Besichtigungen bei Feuer, Wasser und sonstiger "Notdurft" gezahlt (siehe Besse/Besse/Gölzer, Bürgermeisterei-Rechnungen und Einwohnerlisten der Stadt Hornbach von 1663 bis 1700). 

Beim Ausgabengeld zur Schatzung sind folgende Tätigkeiten des Schultheißen erwähnt:

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Eine Fuhr nach Homburg „convoyiert“ – für den Ritt 7 Batzen und 8 Pfennig erhalten,

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 H. Schultheiß und Hans Bartel Leiner sind nach Zweibrücken gegangen, um einige Klagpunkte  einem Abgesandten von Schweden vorzutragen, sind aber vergebens zurückgekehrt – für den Gang erhält jeder 8 Batzen,

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Am 21. Sept. ist der Amtmann in Hornbach gewesen, um H. Pfarrer mit Schaffner Stammeker zu versöhnen. Beide haben bei Schultheißen für 1 Batzen und 1 Pfennig "verzehrt",

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H. Schultheiß präsentiert Christian Schlemmer und C. Dauberg beim Amt in Zweibrücken – für seinen Gang erhält er 3 Batzen und 12 Pfennig,

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Am 1. Mai ist der Stadtausschuss nach Lützelstein gegangen. Bei einem vorher stattgefundenen Vortrag beim Schultheißen wurde für 11 Batzen "verzehrt",

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Am 30. April sind H. Schultheiß und der Stadtschreiber zum dritten Mal in Homburg bei Monsieur de la Bretesche und Monsieur Fumeron geschickt worden – Für beide Gänge und die Verpflegung mit beiden Kammerdienern wurden ihnen 1 Gulden 13 Batzen und 2 Pfennig gezahlt,

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Am 9. Mai hat das Battallion de Normandie in Hornbach logiert. 20 Grenadiere wurden verpflegt, wofür Schultheiß und Bürgermeister insgesamt 1 Gulden, 7 Batzen und 8 Pfennig erhalten.

(siehe Besse/Besse/Gölzer, Bürgermeisterei-Rechnungen und Einwohnerlisten der Stadt Hornbach von 1663 bis 1700).

Nach den Bürgermeisterei-Rechnungen aus dem Jahre 1699 zahlt Isaac Besse für ein "Allmend"-Stück hinter seinem Haus am Stadtgraben gelegen 1 Batzen an die Stadt. Für das in diesem Jahr gehaltene "Heimbthumb" erhalten Bürgermeister, Schultheiß und das Gericht 2 Gulden 7 Batzen und 8 Pfennig zusammen. Die Verzehrung anlässlich der Abhörung der Bürgermeisterei-Rechnung schlägt bei der Stadt mit einem Ausgabebetrag von 8 Gulden, 13 Batzen und 4 Pfennig deutlich zu Buche. Hier sieht man, dass es der Stadt inzwischen wieder besser geht. Später soll es sogar in manchen Orten vorgekommen sein, dass bei der Behandlung gemeiner Angelegenheiten bis zu 50 - 60 Gulden liederlich durchgebracht und verzehrt wurden (vgl. Stoll S. 135).

Beim Ausgabengeld zur Schatzung sind folgende Tätigkeiten des Schultheißen erwähnt:

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Als im Frühjahr 1699 in Hornbach 2 Kühe, eine von Schultheiß Besse und eine von Bürgermeister Nickel Wild, gepfändet werden, ist Schultheiß Besse mehrfach nach Zweibrücken gegangen und sogar bis nach Saargemünd geritten, um gegen die Maßnahme zu protestieren. Für jeden der 6 Gänge nach Zweibrücken erhält er 3 Batzen und 12 Pfennige, bis nach Saargemünd erstattet ihm die Stadt 1 Gulden und 10 Pfennig.

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Daneben wird er am 25. Mai zu Landschultheiß Monsieur La Cour nach Bitsch geschickt und erhält für seinen Ritt 11 Batzen und 4 Pfennig. 

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Am 3. Juli waren der Schultheiß und H. Weber nachts nach Bitsch geritten, aber als sie ankommen, war Monsieur Kickler, der lothringische "Commissarius", bereits verreist, dennoch zahlt die Stadt beiden 1 Gulden, 7 Batzen und 8 Pfennig.

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Weil Schultheiß Besse eine Kuh 5 Tage und die von H. Weber 10 Tage mit Heu gefüttert hat, lässt er sich dies mit 2 Gulden bezahlen.

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  Für die verpfändete Kuh zahlt ihm die Stadt 6 Gulden.

(siehe Besse/Besse/Gölzer, Bürgermeisterei-Rechnungen und Einwohnerlisten der Stadt Hornbach von 1663 bis 1700).

Schultheiß Besse ist auch in den Belegen zur Kammerrechnung des Fürstentums Zweibrücken erwähnt. Auf der Seite 6 wird der Verbleib der Einnahmen (Gefälle) der Rentkammer im Jahr 1688 und 1689 vom Keller Friederich Exter wie folgt aufgeschrieben: 

Anno 1688, den 30. Sept: iß auf Löbli.[cher]

RenthCammer befelch an den Camernwirth (?)

zu Homburg Ulrich Schneidern, ...

 

Ferner den 27ten Jan. 1689. Habe

durch den Ausschuß H: Behse

von vorigen Jahrs gefällen zur

Löbl.[ichen] RenthCammer baar über=

schickt   _   _   _   _   _   _   _   _             100 Li

 

... 

 Daß dieße Summa und mehr nicht ahn

lauter landschreiberey gefällen zur fürstli.

RenthCammer von Keller Extern also nach

und nach gelüfert worden, wird hiermit

attestirt. Zweybr[üc]k[en] den 9ten febr[uar] 1689.

 

                                                            Exter.

(Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 24, Aktennummer 1069, S. 6).

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©  Besse (03.10.2002)