Otto Friedrich (*20.6.1692, †4.3.1762) und seine Ehefrau werden in der Rekonstruktion des Kirchenbuches der reformierten Pfarrei von Hornbach von 1645 bis 1719 (Ref. Ho Nr. 1814) wie folgt aufgeführt: "Beße, Otto Friedrich, Wüllenweber, S. v. Isaac B. verheiratet [am ... mit] Weber, Anna Dorothea, T.v. Ziliox W., Stadtmüller". Weitere Daten finden sich in der Ahnenliste Ernst Bassermann (Roesler S. 315): "Nr. 38. Otto Friedrich Besse, Wullenweber u. Stadtschultheiß Hornbach bei Zweibrücken, *H. 20.6.1692, †H.4.3.1762, Heirat Hornbach 18.2.1717. Nr. 39. Anna Dorothea Weber (*Hornbach 4.6.1699, †Hornbach 9.5.1775)." Aus der Ehe mit Anna Dorothea (Sie wird im Jahre 1765 als Witwe genannt, vgl. luth. K.-B. Zbr. Taufe Neydecker) gehen insgesamt elf in Hornbach geborene Kinder hervor, von denen drei Kinder (Nr. 2–4) nur in einer Quelle des ACV Lausanne genannt werden:
1. |
Johann Henrich (*10.12.1718 in Hornbach, nicht bei Campiche genannt), |
2. |
Fréderic Paul (*15.11.1721) (ACV P Campiche 131), |
3. |
Anne Catherine (*19.3.1723) (ACV P Campiche 131), |
4. |
Jean Georges (*12.3.1725 in Hornbach, †19.10.1793 in Ste-Croix) (ACV P Campiche 131), |
5. |
Maria Elisabeth (*21.3.1727, ref. K.-B. Ho., †1.6.1756 in Rohrbach), |
6. |
Heinrich Daniel (*24.6.1729), |
7. |
Catherina Elisabeth (*30.4.1731, ref. zu Hornbach), |
8. |
Maria Susanne (*3.5.1734 zu Hornbach - Ref. K.-B.), |
9. |
Maria Sophie (*21.10.1735), |
10. |
Philipp Friedrich (*5.3.1738), |
11. |
Heinrich Philipp (*23.3.1744, ref.) und |
12. |
Dorothea Henriette Luise (*25.10.1745, ref. zu Hornbach) (vgl. Drumm Beamtenkartei). |
Sohn Johann Henrich soll ebenfalls als Hornbacher Stadtschultheiß tätig gewesen sein.
Das vierte Kind Jean Georges (*1725) kehrt wieder in die Schweiz zurück und ist von 1769 - 1779 Richter (Juge) des "Venérable Consistoire" und Justitiar (Justicier) von Ste-Croix. In St. Sulpice (Neuchâtel) heiratet er am 15. März 1757 Catherine Jaccard (*1722) und hat mir ihr folgende Kinder:
1. |
Georg (*14.8.1759, †15. des selben Monats), |
2. |
Louis Samuel Fréderic (*21.12.1760 in Ste-Croix), der von 1796 - 1806 Pfarrer (pasteur) in Ste-Croix ist und in Zusammenhang mit dem Widerstand gegen die Révolution vaudoise von 1798 erwähnt wird (vgl. Lafontant S. 24, 30, 47, 79, 105, 135). |
3. |
Marc Jean Victor (*21.12.1769, †27.6.1812 in Polen), der Hauptmann der Fremdenlegion bei der 4. Kompanie der Reiterstaffel (Chevalier de la légion d'Honeur, capitaine de la 4e compagnie de Voltigeurs) war (ACV, Campiche 131). |
Ottos Tochter Maria Elisabeth (*1727) heiratet am 2.7.1753 in Hornbach Johann Georg Erb (*23.4.1727 in Wiesloch, †Rohrbach b. Heidelberg 28.12.1782), 3. Pfarrer in Hornbach und Rohrbach; ihre Tochter Maria Elisabeth heiratet Johann Wilhelm Bassermann, Tuchhändler zu Heidelberg, Almosen- und Hospital-Deputations-Assessor (Roesler S. 314).
Ottos Sohn Heinrich Daniel (*24. Juni 1729, getauft am 1. Juli, †21.1.1763 im Alter von 33 J., 7 M., 18 Tg. in Schwetzingen, Kreis Mannheim) wandert nach Schwetzingen aus. Er heiratet am 3.5.1757 in Hornbach (ref. K.-B.) Anna Philippine Maendler (*23.2.1739, †8.2.1792 in Schwetzingen), Wwe d. Joh. Jak. Reinle, T.d. Martin Maendler und Elisabetha. Kinder:
1. |
Dorothea Friederike, *7.7.1758 in Schwetzingen, wobei als Pate Friedrich Bessé von Hornbach und Dorothea genannt sind; |
2. |
Maria Elisabetha, *10.11.1759 in Schwetzingen; |
3. |
Henrich Philipp, *16.3.1761 in Schwetzingen, wobei als Pate Henrich Philipp Bessé [aus Hornbach] angegeben ist (Ein- und Auswandererkartei, Mossemann S. 105 und Campiche 131). |
Maria Sophia (*1735) ist verheiratet mit "dem vornehmen Handelsmann" Johann Wilhelm Stommel [oder Rommel] aus Köln (Hbch Gerichtsbuch 385/185 v. 15. Juli 1762 - Drumm Beamtenkartei).
Die Tochter Dorothea Henriette heiratet den Hauptmann und Aidemajor des Régiments Royal Deuxpont, Friedrich August Neydecker, wohnhaft in Zweibrücken (luth. Zbr. Nr. 697).
Vermutlich befand sich Otto Friedrich im Frühjahr 1759 in England, denn im Hornbacher Kontraktenprotokoll ist auf S. 457 folgendes vermerkt:
"Actum Hornbach den 14ten april 1759
auf oberamtliche ordre hat mann von H. Stadtschultheiß Besse Hand ... an Eides Statt abgenommen wegen seiner 2. jungsten Töchtern, welche nach Cölln und Düßeldorf sich zu verheiratet anbegritt sint, und deren Aussteurung so selbige außer Land exportiret worden, und hat für H. Besse declarieret daß dem H. Liebsten denen Herrn Romelen nicht das Mindeste ... mitgebe außer die benöthigte Pfändung und weißzung; wohl aber wolte Er ... seinen Kindern auß Engeland die benötigten Gelder übermachen laßen" (Hb.St-Pro 1726, S. 45).
Beruflicher Werdegang
Als sein Vater Peter Isaac am 16.10.1725 stirbt, vererbt er das Amt des Stadtschultheißen in Hornbach auf Sohn Otto Friedrich. Dies ist auf der Eingangsseite des Buches, in das die Hornbacher Stadtprotokolle eingetragen wurden, wie folgt vermerkt:
"H: Stadtschultheis otto friedrich Behse, welcher laut vorigen protokolls vom 28. N[ovem]ber durch H: Cammerrath und amtmann Schmidt und H: Landschreiber Sühs, auf Hochfürstlicher Verordtnung der ganzen Bürgerschaft auf hiesigem Rathhauß vorgestellt und beeidigt worden," (Hb.St-Pro 1726 Eingang).
Gewissermaßen erbt er das Amt von seinem Vater, wie dies im Herzogtum damals üblich ist (vgl. Drumm Schultheiß S. 14). Das Schultheißenamt begleitet er bis 1756, denn neben dem vorerwähnten Eintrag auf der Eingangsseite der Hornbacher Stadtprotokolle ist folgendes nachträglich eingetragen worden: "Bemelter H: Schultheiß hatt alters Halben in dem 1756igsten Jahr seine dienste abgetreten, und an deßen Stelle ist H. friedrich Henrich Rothenbühler als Stadtschultheiß dahier prefertiret worden." (Hb.St-Pro 1726 Eingang). In der Unterthanen-Liste des Jahres 1742 des Oberamts Zweibrücken wird Otto Friedrich Behse als "Stadtschultheiss und Wollenweber", mit reformierter Religion sowie mit 4 Söhnen und 5 Töchtern angegeben (Ernst Unterthanen S. 15). In den Jahren 1743 bis 1749 wird er zudem von seinem Bruder Johann Henrich als jüngerer Schultheiß (vgl. Ho. K.-B.) unterstützt. Neben dem Beruf des Schultheißen muss Otto Friedrich noch das Gewerbe des "Wollenwebers" oder "Wüllenwebers" (Ref.Ho KB-Nr. 1814) nebenberuflich ausüben. Nicht bekannt ist, ob er bei der Hornbacher Wollenweberei tätig ist, die von Bartholomé le Petit Lampert (Sohn des Schultheißen zu Lambrecht), der sich 1695 nach Hornbach verheiratet, begründet wurde (vgl. Drumm Hornbach S. 45). Otto Friedrich führt die Berufsbezeichnung Stadtschultheiß bis zu seinem Tode am 4.3.1762 (Luth. KB Zbr).
Schultheiß kommt von Mhd. schultheize und ist ein alter Amtstitel (zu Schuld und heißen), vermutlich mit der Ausgangsbedeutung 'der die Schuld (Leistung) anordnet, der die Pflichten festsetzt' (vgl. Kluge S. 744). Anfang des 18. Jahrhunderts waren die Schultheiße, bei denen zusammen mit den Gerichten die Ausübung der Gerichtsbarkeit statt fand, zudem wie folgt sachlich zuständig: "Ihre Gerichtsbarkeit (be)schränkt sich bei Handhabung der Dorfs-Ordnung, kleinen Schuld- und Injurien-Klagen, so von keinem großen Belang sind, Handhabung der Polizei-Verordnungen, Ausführungen der Herrschaftlichen Befehle, Erheb- und Beitreibung der Schazung und anderer Herrschaftlicher Gelder, Aufsicht über Weg und Steg und dergleichen." (Lillig, S. 62).
Als Schultheiß ist Otto Friedrich ist für Beurkundungen, den Abschluss von Verträgen und insbesondere für Erbschaftsangelegenheiten u. a. zuständig. So enthält das Kontraktenprotokoll der Stadt Hornbach aus dem Jahre 1752 bis 1773 die Versteigerung von Grundstücken, die ursprünglich seinem Vater Isaac Besse gehört haben. Die Versteigerung hat bereits am 20.12.1739 stattgefunden. Die Abschrift in das Kontraktenbuch erfolgt im Jahr 1757. Der Kontrakt ist besonders interessant, da er eine Enkelin Isaacs, nämlich Katharina Elisabetha Cyriacin sowie den unterschreibenden Stadtschultheiß (Otto Friedrich) Besse erwähnt. Der auf S. 40 niedergeschriebene Versteigerungsakt finden Sie im Hornbacher Kontraktenprotokoll 385 S. 40.
Im Jahre 1743 verkauft der Zweibrücker Messerschmidt Paul Laval[le], Ehemann von Catharina Elisabeth geb. Cyriacin, weiteres ererbtes Land seiner Ehefrau, die vermutlich zu diesem Zeitpunkt schon verstorben ist. Der auf S. 41 aufgeführte Akt finden Sie im Hornbacher Kontraktenprotokoll 385 S. 41.
Familiäre Verhältnisse
Otto Friedrich Besse und seine Frau haben es durchaus zu einem gewissen Wohnstand gebracht. Dies zeigt die Anzahl an Eigentum an Hofstätten, Gärten und Häusern, die der Renovator Gottlieb Wilhelm Spener in dem Schatzungsbuch der Stadt mit Karten, angelegt von ihm im Jahre 1757 - 1758, festgehalten hat. Dieses Buch, das auch als Schatz aus dieser Zeit bezeichnet wird (vgl. Drumm Hornbach S. 47), nennt das Ehepaar Besse mehrfach als Wohn- , Garten- und Hofstätten-Eigentümer, insbesondere in der Vorstadt auf der rechts abgebildeten Karte H. Der Besitz wurde jedoch bis 1799 insgesamt verkauft oder vererbt, denn die Namen beider sind jeweils durchgestrichen worden und die neuen Eigentümer vermerkt. |
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"Charta H, No: 142: Ein 2
stöckichtes Hauß, samt einem Schweinestall und Kellerhals, einseits voriger, anderseits
Allmendt Gäßgen zieht vornen auf die Haubt Gaß, und hinten auf den Stadt
Graben Weeg ist der Stadt jährl. Zinßbahr mit 4 bz. 8 ch. hält ... 6
(1. Cl. Ruth), der
2te Stock ... 5 1/4 (1. Cl. Ruth), |
Das Foto oberhalb zeigt das Haus Nummer 142 im heutigen Zustand. Es liegt außerhalb der Stadtmauer in der Vorstadt an der Hauptstraße, der damaligen Hauptgaß und ist auch vom Wolfsgarten, also vom Klostergarten her, einzusehen. Auf dem Foto links unten vor der Stadtmauer, wo ein rotes Dach zu sehen ist, stand früher das Brauhaus von Friedrich Besse (Haus Nr. 130). Zwei Häuser links neben vorgenanntem Wohnhaus besaß das Ehepaar Besse noch ein weiteres kleines, schmales Häuschen, das heute als linke Hälfte des beigen Hauses (1. und 2. Fenster) integriert sein dürfte. |
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Spener beschreibt es wie folgt:
"Charta H No: 144: Ein 2
stöckichtes Hauß, davon der Obere Stock wegen dem Überlauf größer dann der
untere ist einseits voriger anderseits folgender zieht vornen auf die Haubt Gaß,
und hinten auf den Stadt Graben Weeg ist der Stadt jährl. Zinßbahr mit 1 bz.
15 ch. hält .......................... 1 1/4
(1. Cl. Ruth), der 2te Stock ......... 1 1/2
(1. Cl. Ruth) |
Neben diesen Wohngebäuden
erwähnt Spener noch eine Scheuer und einen Stall im Eigentum des Schultheißen
Besse, die links neben dem Wohnhaus
Nr. 142 lagen. Sie sind heute durch
neue Gebäude (Apotheke) ersetzt worden: "Charta H No. 146: Eine Scheuer und
Stall, einseits voriger anderseits folgender zieht vornen auf die Haubt Gaß und
hinten auf den Stadt Grabenweeg, ist der Stadt jährl. Zinßbahr mit 12
ch.
hält ... 5 (1. Cl. Ruth), |
Im Hinterhof zu Wohnhaus Nr. 142 unmittelbar vor der
Stadtmauer (siehe Foto rechts) besaßen Otto Friedrich und Ehefrau zudem ein Brauhaus mit eigenem
Brunnen: "Charta H No: 130: Ein
Brau Hauß, Stall und Dunggrub, einseits voriger
anderseits zweydfolgender zieht vornen auf den
Stadt Graben Weeg und hinten auf folgenden, ist der Stadt jährl. Zinßbahr
mit 1 bz. 8 ch hält ... 5 3/8 (2. Cl. Ruth). Nota. In
vorbeschriebenem Brauhauß ist ein Brunnen,
welcher Herrn Stadtschultheiß Otto Friedrich Beße ohne eines andern daran zu
pratendiren habenden Rechts einig und allein
gehöret. |
Offensichtlich waren Brauhaus und Brunnen für Stadtschultheiß Otto Friedrich so wichtig, dass es zu einer Nachbarschaftsstreitigkeit mit Nachbar Friedrich Mauß kommt. Die Klage wird beim Oberamt in Zweibrücken entschieden. Spener erwähnt diesen Streit und das Urteil bei der Beschreibung des Friedrich Mauß gehörenden Stalls ("Charta H, No: 133: Ein Stall samt einer Dunggrub und Brunnen, einseits erst und zweyd voriger, anderseits folgender, zieht vornen auf den Stadtgraben Weeg und hinten mit der Stadt Mauer aufs Closter ..." - vgl. Spener S. 55). Scheinbar hat das Dachwasser vom Stall des Maußchen Anwesens (vielleicht auch in Verbindung mit dem dortigen Misthaufen) Otto Friedrichs Brunnen verschmutzt. Das in diesem Nachbarschaftsstreit ergangene Urteil des Oberamtes wird in folgender Notiz mitgeteilt:
"Nota. Laut einem in Ao: 1725 den 23ten Aug. ergangenen Spruch von einem Hochlöbl. Oberamt zu Zweybr. auf die von Herrn Stadtschultheiß Otto Friedrich Beße dazumahl formirte Klage, gegen den Friedrich Mauß wegen des von seinem Brunnen in des Klägers Hof abgeleitete überflüßigen Waß-sers, ist der Beklagte Friedrich Mauß dahin condemniret worden, daß er solch überflüßiges Waßer auf seinem Eigenthumb durch eine Waßerstube ohne ferneren Schaden mehrgedachten Klägern abführen solle, welchem er auch bereits die ganze Zeit nachgelebet hat, es wird also dieses nur auf begehern des Klägern zu deßen beständiger Sicherheit hiermit notiret. Item hat Philipp Mauß das recht an obbeschriebenen Brunnen Waßer zuhohlen, gleich wie deßen Innhaber. " (vgl. Spener S. 55).
Eine weitere Scheuer und ein doppelter Stall mit Hofgering sowie Einfahrt werden auf Karte K (im Bremer Garten gelegen) für Otto Friedrich als Miteigentümer zusammen mit Hauptmann Neudecker und Friedrich Strauß von Spener belegt:
"Charta K No: 175: Ein gemeinschaftliche Einfahrt einseits voriger allmendweeg und No: 168 anderseits erst und zweyd folgender auch drittfolgender, zieht vornen auf die Haubt Gaß, und hinten auf No: 167 und Bremen Garten hält ... 6 (2. Cl. Ruth) Nota. Vorbeschriebene Einfahrt ist von Herrn Schultheiß Beße dem Balser Seegmüller Sen: zu seiner Sub No: 178 befindlichen Scheuer ein und auszufahren verwilligt worden, wie solches der darüber aufgerichtete schriftliche Vergleich mit mehreren Umbständen beweißt. |
"Item hat
Balser Wild Sen: die ebenmäßige Ein und Ausfahrt gerechtfertigt zu seinem Sub
No: 176 befindlichen unbebauten Stallplätzgen gleichwie vorermeldter Balser
Seegmüller Sen. zu genießen. Herrn
Stadtschultheiß Otto Friedrich Beße modo Herrn Hauptman Neudecker
modo Friedrich
Strauß modo Jacob Sauter "(vgl.
Spener S. 65).
Charta K No: 177: Ein Doppelter Stall
samt Hofgering einseits er selbst, anderseits folgend zieht vornen auf die Haubt
Gaß und hinten auch auf folgenden und vorigen ist der Stadt jährl. Zinsbahr
mit 4 bz. 6 ch. hält ... 6 (1. Cl. Ruth), Herrn
Stadtschultheiß Otto Friedrich Beße modo Herrn Hauptman Neudecker Friedrich
Strauß Jacob Sauter" (vgl.
Spener S. 66).
Steißerhof
Stadtschultheiß Otto Friedrich ist zudem zusammen mit Stadtschultheiß Dimroth als Miteigentümer an dem Steißerhof, wohl einem der wichtigsten Gebäude am Orte, angegeben:
"Zwischen dem Marcktplatz, Falcken Gäßchen, der Haubtgaß, und der obersten Zwerch Gaß bey Steysen Hof. Charta D No: 53: Zwischen obgedachter obersten Zwerchgaß, dem Stadt Mauer Gang, der Stadt Mauer selbst biß an die zum Rathhauß gehörige S:h: Dunggrub. Der sogenannte Steysische Hof ein 3stöckichtes Hauß, mit einem Saal samt Scheuer, Stallung, Hofgering, und Gärten, |
einseits die Stadt Mauer, anderseits folgende, zieht vornen auf den Stadt Mauer
Gang und oberste Zwerch Gaß, und hinten auch theils auf theils wieder die Stadt
Mauer hält ... 68 (1. Cl. Ruth) ... 68 (2. Cl. Ruth), der
2te Stock ... 9 (1. Cl. Ruth) ... 9 (2. Cl. Ruth), der
3te Stock ... 9 (1. Cl. Ruth) ... 9 (2. Cl. Ruth), |
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Die Anfänge des Steißerhofs sind unbekannt, gehen aber offenbar bis in romanische Zeit zurück. Er erscheint unter diesem Namen zum ersten Mal im Jahre 1680 in der Hornbacher Stadtrechnung und befand sich vorher im Besitz der von Flersheim genannten Monsheim und der von Bitsch genannten Gentersberger (vgl. Pöhlmann Bitsch S. 5). |
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Johann Diedrich von Gornitz, genannt Steiß, der am 11. März 1686 im Chor der alten Klosterkirche begraben wurde, war der letzte adelige Besitzer (vgl. Dellwing/Kubach S. 659). Das Eigentum an diesem Objekt, in dem ein Saal vorhanden war, zeugt eindeutig davon, dass die Familie Besse zu den wohlhabenden Familien in der Stadt gehört. |
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Der Hof ist heute renoviert und dient als privates Wohnhaus. Das obere Foto zeigt die Vorderansicht des Hofes, das Bild rechts die Hinteransicht von der Burgmauer aus gesehen. |
Am 4. Juni 1756 macht er sein Testament. Mehr Informationen hierzu und zur Kuratelrechnung in der Familienchronik Kap. 3.3, S. 51-110.
© Besse (13.10.2003)